Die Klägerin und Widerbeklagte wird verpflichtet, die nicht durch Verrechnung beglichenen Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 1'400.00 an die Gerichtskasse Muri zu bezahlen. -6- 4.2. Die Klägerin und Widerbeklagte wird verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin Fr. 210.00 an die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 15. Februar 2023 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob die Klägerin am 17. März 2023 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: