2.1.3. wird der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. im Umfang von Fr. 4'112.75 zuzüglich 5 % Zins ab 1. Oktober 2019 beseitigt; -5- 2.1.4. wird der Rechtsvorschlag in der Betreibungsnummer bbb des Betreibungsamtes Q. im Umfang von Fr. 4'112.75 zuzüglich 5 % Zins ab 1. November 2019 beseitigt; 2.1.5. wird die Klägerin und Widerbeklagte unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall verpflichtet, der Beklagten und Widerklägerin ein Arbeitszeugnis auszustellen; Art. 292 StGB lautet wie folgt: