2.4. Mit Klageantwort vom 26. Oktober 2020 beantragte die Beklagte, die Hauptklage sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. 2.5. Mit Replik und Widerklageantwort vom 4. Januar 2021 hielt die Klägerin an ihren Klagebegehren fest und beantragte, die Widerklage sei kostenfällig abzuweisen. 2.6. Mit Duplik und Widerklagereplik vom 15. März 2021 hielt die Beklagte an ihren bisherigen Rechtsbegehren fest. 2.7. Mit Widerklageduplik vom 18. Mai 2021 hielt die Klägerin an ihren bisherigen Rechtsbegehren fest. 2.8. Am 22. März 2022 fand vor dem Bezirksgericht Muri, Arbeitsgericht, die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien und die Zeugin C. befragt wurden.