7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." 2.3. 2.3.1. Mit Verfügung vom 30. Juni 2020 überwies das Bezirksgericht Lenzburg, Arbeitsgericht, das bei ihm anhängig gemachte Verfahren OZ.2020.8 (Klage der Beklagten vom 28. Mai 2020) an das Bezirksgericht Muri, Arbeitsgericht. 2.3.2. Mit Verfügung vom 14. September 2020 vereinigte das Bezirksgericht Muri, Arbeitsgericht, die beiden Verfahren VZ.2020.3 und OZ.2020.8 unter der gemeinsamen Verfahrensnummer OZ.2020.5. Die Klage der Klägerin wurde als Hauptklage und die Klage der Beklagten als Widerklage behandelt. -4-