2. Die Beklagte sei zu verurteilen, die ungerechtfertigten Betreibungen Nr. aaa vom 30. Oktober 2019 und Nr. bbb vom 4. November 2019 beide beim Betreibungsamt in Q. zu löschen. 3. Es sei der Rechtsvorschlag im Umfang von CHF 19'250.00 in der Betreibung Nr. ccc des Betreibungsamtes R. in 5630 Muri AG aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten Partei." 2.2. Mit Klage vom 28. Mai 2020 stellte die Beklagte beim Bezirksgericht Lenzburg, Arbeitsgericht, im Verfahren OZ.2020.8 folgende Rechtsbegehren: