Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass solche Abklärungen, wären sie von der Beklagten noch am Tag des Eingriffs (7. Juli 2010) oder tags darauf nach dem morgendlichen Telefonat des damaligen Lebenspartners der Klägerin veranlasst worden, gerade keine Darmwandperforation ergeben hätten, schon gar nicht an der Stelle der Polypektomie im Sigma. Mit anderen Worten hätten am 8. Juli 2010 oder gar schon am Eingriffstag selber veranlasste invasive Abklärungen im Bereich des Unterbauchs, wo der Polyp abgetragen worden war und die Schmerzen an jenem Tag noch ausschliesslich lokalisiert waren, mit grösster Wahrscheinlichkeit ergeben,