ligaturen zu erklären. 6.4. Auch wenn somit von einer sekundären Perforation auszugehen ist, scheint die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung damit noch nicht entschieden. Nachdem die Klägerin unmittelbar nach dem Eingriff (und noch an den beiden Folgetagen) gerade an Schmerzen im Unterbauch litt, wo der Polyp entfernt worden war, scheint sich an sich die Frage aufzudrängen, ob wegen der Schmerzsymptomatik sich weitere medizinische Abklärungen bzw. eine Überwachung der Klägerin zum Ausschluss einer möglichen (wenn auch tatsächlich nicht gegebenen) primären Perforation (im Unterbauch) aufgedrängt hätten (so Klägerin in der Replik, act. 166 f. Rz. 112).