die im I.-Gutachten postulierte primäre Perforation praktisch ausgeschlossen werden: Nachdem die Perforation in der deutlich vom Sigma entfernten im Oberbauch lokalisierten linken Kolonflexur stattfand und die Klägerin (frühestens) am 9. Juli 2010 über ("gewanderte") Oberbauchschmerzen litt, erscheint die Einschätzung des Gerichtsgutachters, dass es am 9. Juli 2010 zu einer sekundären Perforation kam, überzeugend. Die von der Klägerin am 7. sowie 8. Juli 2010 geklagten (Un- terbauch- und Anal-) Schmerzen waren demgemäss noch nicht durch eine Perforation der Darmwand im Oberbauch verursacht, sondern waren durch die bei der Koloskopie eingeblasene Raumluft und/oder die Hämorrhoiden-