Es ist vielmehr davon auszugehen, dass eine primäre Perforation bei einer Polypabtragung stets an der Stelle auftritt, wo der Polyp entfernt wurde. Zweitens ist – wiederum ohne jedwede nachvollziehbare Begründung – nicht einsichtig, wieso eine (primäre oder sekundäre) Perforation des Darms in der im Oberbauch befindlichen linken Flexur dort selber keine Schmerzen verursacht, dafür aber im Unterbauch auslösen soll (vgl. das I.-Gutachten [Klagebeilage 15] S. 4, wonach [noch] am Morgen des 8. Juli 2010 Schmerzen "im Analbereich aber insbesondere im Unterbauch bestanden", die sich "ab dem 09.07.2010 in den Oberbauch fortsetzten"). Mit der Beklagten (vgl. Klageantwort, act.