348, worauf in der Berufung S. 17 Rz 36 ii verwiesen wird). Die Differenzierungen zwischen Koloskopie und Eingriff (Polypektomie) sowie zwischen Fachärztin und Spezialistin erscheinen haarspalterisch. Eine Fachärztin ist eine Spezialistin. Koloskopien werden sodann von gastroenterologischen Fachärzten vorgenommen (die Beklagte ist eine gastroenterologische Fachärztin), wobei im Rahmen der diagnostischen Koloskopie vorgefundene Polypen grundsätzlich sogleich vom Facharzt und nicht einem auf gastroenterologische Chirurgie spezialisierten Chirurgen (Viszeralchirurge) abgetragen werden.