Die Entfernung der Polypen kann zwar – wie der vorliegende Fall eindrücklich zeigt – schwere Komplikationen nach sich ziehen. Doch ist (und war) dies (schon 2010) nur ganz ausnahmsweise der Fall (0.07 bzw. 0.18 pro 1000 Fälle bei Screeningkoloskopie ohne bzw. mit Polypektomie, - 17 - vgl. Gerichtsgutachten, act. 495 zu Frage 9.1). Anderseits erfolgt die Entfernung von Polypen aus einem handfesten medizinischen Grund (Darmkrebsvorsorge). Demgemäss gibt es wohl kaum (vernünftige) Patienten, die zwar der Durchführung einer Koloskopie als solcher zustimmen, jedoch die Entfernung eines im Rahmen der Koloskopie entdeckten Polypen ablehnen.