bringt, er hätte sich dem Eingriff bei gehöriger Aufklärung "nie und nimmer" unterzogen. Vielmehr müssen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Anforderungen, eine solche Ablehnung plausibel zu begründen, umso höher angesetzt werden, je geringer das mit dem Eingriff bzw. der Behandlung verbundene Risiko ist. Denn es gilt: Je höher das Risiko des Eingriffs bzw. der Behandlung und/oder je schwerwiegender dessen/deren Nebenwirkungen sind, desto individueller wird die Abwägung von Vor- und Nachteilen durch den betroffenen Patienten ausfallen. Umgekehrt muss gelten: Je geringer das Risiko, desto einförmiger werden sich Betroffene entscheiden.