Ist dies nicht der Fall oder kann der Arzt mangels Sprachkenntnis keine Gewissheit erlangen, dass eine ausreichend verstandene Übersetzung stattgefunden hat, hat er entweder die Informationsblätter mündlich zu erläutern (wenn er selber der Sprache des Patienten mächtig ist) oder einen Übersetzer beizuziehen. Tut er es nicht und nimmt er trotzdem den medizinischen Eingriff vor, tut er dies grundsätzlich (d.h. vorbehaltlich einer hypothetischen Einwilligung) auf eigenes Risiko.