sie wäre "nie" einverstanden gewesen, dass die Beklagte sie operiere, sei sie doch "einfach" Fachärztin auf diesem Gebiet, aber nicht Spezialistin bzw. Chirurgin (Berufung S. 17 Rz. 36ii). Dies ist aber nicht zu hören. Wie die Klägerin selber erkennt, ist die Beklagte Fachärztin (und damit Spezialistin) im Bereich der Gastroenterologie. Gastroenterologen führen als Fachärzte Koloskopien durch und entfernen bei dieser Gelegenheit Polypen, ohne dass dafür ein Viszeralchirurg beigezogen wird (vgl. dazu auch nachfolgende E. 5.2).