Es ist notorisch und wohl auch nicht streitig, dass im Rahmen einer Koloskopie vorgefundene Polypen entfernt werden, weil diese zu bösartigen Tumoren (Darmkrebs) entarten können. Daran hat sich zwischen 2010 und heute nichts geändert. Auf das mit der Entfernung eines Polypen einhergehende Risiko einer Blutung oder Verletzung des Darms, was eine Operation erfordern könne, wurde in dem (von der Klägerin unterzeichneten) Informationsblatt zur Koloskopie (Klageantwortbeilage 3) hingewiesen.