22.18 ff., HARTMANN, Die vorvertraglichen Informationspflichten und ihre Verletzung, 2001, Rz. 274 ff. und OSER/W EBER, Basler Kommentar, 7. Aufl., 2020, N. 30a und 32 f. zu Art. 398 OR). 4.3.2.2. Was den rechtserheblichen Kausalzusammenhang zwischen einer Heilbehandlung und einem geltend gemachten Schaden betrifft, sind – gerade auch hinsichtlich des vorliegenden Falls – folgende Konstellationen auseinanderzuhalten: