3.2. Mit ihrer vor Vorinstanz eingereichten Klage machte die Klägerin wegen einer durch die traumatischen Ereignisse nach der Intervention vom 7. Juli 2010 verursachten depressiven Störung (atypische Depression, im Verlauf auch mittelgradige depressive Episode) mit verschiedensten psychosomatischen Beschwerden (zum einen Symptomatik von Bewegungsapparat [in/an Nacken, Rücken, Händen und Beinen], Bauch [Druckgefühl in Magen und Unterbauch] und Kopf [Schwindel], zum andern Erbrechen [zwei- bis dreimal täglich], Panikattacken und dissoziative Symptome, vgl. Klage, act. 14 f. Rz.