(Dienstag) wurde die Klägerin ins J. (J.) gebracht, wo gleichentags wegen einer "gedeckten Kolonperforation der linken Flexur mit ausgedehntem subsplenischem/retrokolischem Abszess" notfallmässig eine Laparotomie mit "Hemikolektomie links mit Transverso-Sigmoidostomie" durchgeführt wurde; wegen am 31. Juli 2010 aufgetretener Abdominalschmerzen erfolgte am 2. August 2010 eine CT-gesteuerte Abszessdrainage, ehe die Klägerin am 11. August 2010 aus dem Spital entlassen werden konnte (Austrittsbericht des J. vom 19. August 2010; Klagebeilage 11).