2. In Gutheissung der Klage vom 10. November 2017 sei die Berufungsbeklagte /Beklagte zu verpflichten - Fr. 1'149'103.- - zzgl. 5 % Schadenszins - über den bisherigen Erwerbs-, Haushalts-, Betreuungs- sowie Kostenschaden auf den mittleren Verfall bis Urteilstag und - über den Betrag von Fr. 100'000.- seit 7. Juli 2010 bis Urteilstag an die Berufungsklägerin/Klägerin zu bezahlen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung und -entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.