1.7. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 26. Juni 2019 vor dem Bezirksgericht Aarau, der die als Zeugin vorgeladene C. unentschuldigt fernblieb, wurden die Zeugen D., E., F. und Dr. med. G. (dieser als sachverständiger Zeuge) sowie die Parteien befragt. 1.8. 1.8.1. Mit Verfügung vom 19. März 2020 wurde Dr. med. H. der Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens erteilt, das am 15. September 2020 erstattet wurde. 1.8.2. Mit Beschlüssen vom 29. Januar 2021 und 2. Juni 2021 wurden dem Experten Ergänzungsfragen unterbreitet, die dieser am 28. April 2021 bzw. 8. August 2021 beantwortete.