Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 10. November 2017 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau folgendes Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten - Fr. 1'201'314.- - zzgl. 5 % Schadenszins - über den bisherigen Erwerbs-, Haushalts-, Betreuungs- sowie Kostenschaden auf den mittleren Verfall bis Urteilstag und - über den Betrag von Fr. 100'000.- seit 7. Juli 2010 bis Urteilstag an die Klägerin zu bezahlen.