zufolge der Energiemangellage die Nebenkosten seiner Einzimmerwohnung sich nach mündlicher Auskunft der Verwaltung auf Fr. 220.00 (statt Fr. 120.00 gemäss Mietvertrag [Klagebeilage 9]) erhöhen würden. Komme hinzu, dass der Kläger, nachdem er seit 1997 in einer Einzimmerwohnung lebe, nun endlich in eine Zweizimmerwohnung umziehen werde, so dass sich sein Bedarf auf ca. Fr. 4'000.00 erhöhen werde.