Herr A._____ verfügt über ein Ersatzeinkommen von Fr. 4'231 (AHV Fr. 1'970.00, Pensionskasse Fr. 2'262.00). Frau B._____ verfügt über ein Ersatzeinkommen von AHV von Fr. 2'116.00. Es wird auf die beiliegende Berechnungstabelle für Unterhaltsbeiträge verwiesen. 4. Grundlagen Die Parteien stellen aufgrund der beiliegenden Berechnung fest, dass ihr Lebensunterhalt gedeckt ist. […]"