2.3. Mit Klageantwort vom 21. Februar 2022 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. -3- 2.4. Mit Replik vom 23. April 2022 hielt der Kläger an seinen mit begründeter Klage gestellten Begehren und mit Duplik vom 20. Juni 2022 die Beklagte am Klageantwortschluss fest. 2.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 5. September 2022 vor dem Gerichtspräsidium Aarau wurden die Parteien befragt. Die Parteivertreter erstatteten abschliessend ihre Schlussvorträge. 2.6. Am 14. November 2022 erging folgender Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Aarau: