verrechnet. Die Beklagten haben den Klägern Fr. 4'958.35 (90 % der Gerichtskosten) direkt zu ersetzen. 4. Die Beklagten werden verpflichtet, den Klägern eine Parteientschädigung von Fr. 10'084.95 (inkl. Fr. 721.05 MWSt.) zu bezahlen. 3. 3.1. Mit Berufung vom 28. Februar 2023 beantragten die Beklagten, die Klage sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger abzuweisen. Mit Berufungsantwort vom 1. Mai 2023 beantragten die Kläger die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.