3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00, der Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 3'735.00, den Kosten für die Begründung von Fr. 1'245.00 sowie den Kosten der Übersetzung von Fr. 229.30, insgesamt Fr. 5'509.30, werden den Klägern zu 10 % mit Fr. 550.95 und den Beklagten zu 90 % mit Fr. 4'958.35 auferlegt. Die Gerichtskosten werden im Umfang von Fr. 5'209.30 (Gerichtskosten abzüglich Pauschale für das Schlichtungsverfahren) mit dem Vorschuss der Kläger von Fr. 6'061.00 -3-