MÜLLER, a.a.O., Art. 13 OR N. 100, SCHWENZER/FOUNTOULAKIS, Basler Kommentar, 7. Aufl. 2020, Art. 13 OR N. 14b, SCHWENZER/FOUNTOULAKIS, Schweizerisches Obligationenrecht: Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2020, N. 31.14, WIEGAND/HURNI, Kurzkommentar Obligationenrecht, 2014, Art. 13 N. 10, die allesamt den Versand eines eigenhändig unterschriebenen Schriftstücks per Fax bereits als der einfachen Schriftlichkeit genügend ansehen). Durch das Nachsenden des Originals des eigenhändig unterzeichneten Kündigungsschreibens – und dessen unbestrittene Zustellung bei E.__