__ (act. 93). Mit Verweis auf die deutsche BGH-Rechtsprechung wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass das Sendeergebnis "OK" auf einem Fax-Aktivitätenprotokoll den Zugangsbeweis des Faxes nicht soll erbringen können (GEMAR, Rechtliche Aspekte moderner Telekommunikation, recht 1996, S. 105 f. m.w.N.). Solange die Möglichkeit bestehe, dass die Datenübertragung trotz des OK-Vermerks infolge von Leitungsstörungen missglückt sei, liefere der Sendebericht höchstens ein Indiz für den Zugang des Faxes.