E._____) keine Zustellung per Fax wünsche, eine solche auch nicht möglich sei, was die Beklagten in ihrem Brief anerkannt hätten, dann aber die Kündigung dennoch zwei Tage nach dem Telefonat vom 29. März 2012 per Fax übermitteln bzw. zu übermitteln versuchen, um sich dann auf den Standpunkt zu stellen, die Kündigung sei fristgerecht erfolgt, so würden sich die Beklagten widersprüchlich verhalten und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Unter diesen Umständen erscheine eine Fax-Übermittlung als ausgeschlossen, sodass offen bleiben könne, ob die fragliche Fax-Sendung tatsächlich am 31. März 2012 bei der Vermieterin