2. In Gutheissung der Berufung sei Ziffer 1. mit den Ziffern 1.1. bis 1.4. des angefochtenen Urteils wie folgt neu zu fassen: '1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte 1 verpflichtet, der Klägerin CHF 25'500.00 (Mietzinsen für das Quartal vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012 zu bezahlen. 1.2. In teilweiser Gutheissung der Klage werden die Beklagte 1 und der Beklagte 2 (in solidarischer Haftbarkeit) verpflichtet, der Klägerin CHF 25'500.00 (Mietzinsen für das Quartal vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2013) zu bezahlen.