4.3. Mit Eingabe vom 25. Mai 2023 nahmen die Beklagten unaufgefordert zur Berufungsantwort der Klägerin Stellung. 5. 5.1. Gegen den ihr am 4. Februar 2023 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob am 4. März 2023 auch die Klägerin fristgerecht Berufung mit den Anträgen: -6-