" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte 1 verpflichtet, der Klägerin CHF 25’500.00 (Mietzinsen für das Quartal vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012) zu bezahlen. 1.2. In teilweiser Gutheissung der Klage werden die Beklagte 1 und der Beklagte 2 verpflichtet, der Klägerin CHF 25’500.00 (Mietzinsen für das Quartal vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2013) zu bezahlen. 1.3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. 2.1. Die Gerichtskosten, bestehend aus: -5-