Es ist zu beachten, dass – wie soeben in vorstehender E. 6.2.1 erwähnt – nach der Hauptverhandlung der Ehescheidungsprozess für die Weiterführung von im Anschluss an die formelle Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten begonnenen Vergleichsgespräche sistiert wurde (Verfügung vom 10. April bzw. 10. Mai 2019, Scheidungsakten, act. 323 f. und 329 f.).