4. Über die Verteilung der Entscheidgebühr gemäss Ziffer 3 sowie der im vorliegenden Berufungsverfahren angefallenen Parteikosten hat die Vorinstanz in ihrem erneuten Entscheid zu befinden. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)