Der Kläger ersucht auch im vorliegenden Rechtsmittelverfahren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, die ihm auf ein zweites, am 6. Januar 2021 und damit kurz vor der Beendigung des erstinstanzlichen Verfahren gestelltes Gesuch (ein erstes in der eigenhändigen Klage gestelltes Gesuch hatte der Kläger mit der Klageergänzung zurückgezogen [act. 18]) mit der Begründung verweigert wurde, es könne aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht ausgeschlossen werden, dass die (damalige) Ehefrau des Klägers (M.) in der Lage sei, einen dem Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege vorgehenden Prozesskostenvorschuss zu bezahlen