88a Abs. 1 IVV) eine ganze Invalidenente zugesprochen (vgl. Art. 28 IVG, wonach für einen unter 40 % liegenden Invaliditätsgrad keine Renten gewährt werden). Gegen diese Verfügung hat der Kläger am tt.mm.jjjj Beschwerde erhoben (Berufungsbeilage 17).