Ob eine Person aus medizinischen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, beschlägt (in erster Linie) die Möglichkeit. Die Beurteilung einer (bestrittenen) medizinischen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit setzt einschlägige Sachkunde voraus. Fehlt diese dem Gericht, ist jedenfalls im ordentlichen Verfahren grundsätzlich ein Gutachten einer sachverständigen Person einzuholen (Art. 183 ff. ZPO). Arztzeugnisse (die lediglich den Umfang und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit festhalten und angeben, ob diese auf Krankheit oder Unfall beruht), aber auch ausführlichere Arztberichte (für die Unterscheidung vgl.