Nach dem Gesagten könne zwar nicht von der Hand gewiesen werden, dass vorliegend schon eine mehrere Jahre andauernde, tatsächliche, wesentliche Einkommenseinbusse des Klägers vorliege. Da dieser somit nach Ansicht des Gerichtspräsidiums in der ferneren Vergangenheit nicht nur eigenmächtig erfolgsversprechende psychische Behandlungen bzw. HWS-konzentrierte Reha-Aufenthalte aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgebrochen habe und auch weiterhin nicht an einer Verbesserung seiner angeblich prekären gesundheitlichen Situation und damit finanziellen Lage interessiert scheine, sei ihm der Beweis für die kumulativen