Während er im summarischen Verfahren noch ausgeführt habe, ein Verkauf der Liegenschaft sei ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, sei er nun angesichts des sich manifestierenden finanziellen Drucks von Seiten der Bank bzw. des Betreibungsamtes anscheinend doch in der Lage, eine für ihn günstige Disposition des Vermögenswerts vorzunehmen. Nach dem Gesagten könne zwar nicht von der Hand gewiesen werden, dass vorliegend schon eine mehrere Jahre andauernde, tatsächliche, wesentliche Einkommenseinbusse des Klägers vorliege.