-9- Für eine weitere Einschätzung der Prognose bezüglich der Arbeitsfähigkeit seien deshalb weitere Untersuchungen durch Experten in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie erforderlich; eine HNO-ärztli- che Therapie stehe nicht im Vordergrund. Eine durch eine HNO-Arzt vermutete Arbeitsunfähigkeit, die in einer mutmasslichen psychiatrischen Erkrankung begründet sei, sei für den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit nicht geeignet. Die medizinische Situation und die medizinischen Zusammenhänge blieben unklar und die gestellte Diagnose – sofern überhaupt von einer Diagnose gesprochen werden könne – könne nicht nachvollzogen werden.