- Arbeitseinkommen des Klägers Fr. 0.00 - Nettomietertrag des Klägers Fr. 794.00 - Vermögen des Klägers Fr. 0.00 e) Eventualiter: Es sei das vorliegende Berufungsverfahren zu sistieren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Gewährung und Festlegung einer IV-Rente an den Kläger. -7-