2.10. Gleichentags erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Lenzburg: " 1. Das Verfahren wird im Umfang des klägerischen Antrags Ziffer 1 gemäss Klageergänzung vom 19. Januar 2018 infolge Klagerückzugs abgeschrieben. -6- 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus Entscheidgebühr für das begründete Urteil von CHF 1'800.00, werden dem Kläger auferlegt. 4. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten 1 eine Parteientschädigung von CHF 4'325.75 (inkl. MWSt von CHF 309.25) zu bezahlen."