- Einkommen der Beklagten bis 31.03.2018 (netto, 60% Pensum inkl. 13. ML, exkl. KZ) CHF 3'450.00 - Einkommen der Beklagten ab 01.04.2018 (netto, 100% Pensum inkl. 13. ML, exkl. KZ) CHF 5'750.00 - Einkommen des Klägers (Nettomietertrag): CHF 794.00.' Die Anpassung der Kennzahlen nach Abschluss des Beweisverfahrens wird vorbehalten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." Gleichzeitig wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurückgezogen.