Die Anpassung des Unterhaltsbeitrages nach Abschluss des Beweisverfahrens wird vorbehalten. 2. Eventualiter sei Ziff. 4. der mit Ehescheidungsurteil des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 12. November 2013 genehmigten Scheidungskonvention vom 26. September 2013 / 7. Oktober 2013 aufzuheben und neu wie folgt zu formulieren: '4.a. Es sei festzustellen, dass der Kläger zurzeit nicht in der Lage ist, Kinderunterhaltsbeiträge zu bezahlen.