" 1. Es seien Ziff. 2 – 4. der mit Ehescheidungsurteil des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 12. November 2013 genehmigten Scheidungskonvention vom 26. September 2013 / 7. Oktober 2013 aufzuheben und neu wie folgt zu formulieren: 2.a. Die Kinder C., geboren tt.mm.jjjj und D., geboren tt.mm.jjjj seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien zu belassen. 2.b. Die Kinder C., geboren tt.mm.jjjj und D., geboren tt.mm.jjjj seien unter die Obhut des Klägers zu stellen.