Die Unterhaltbeiträge und gesetzlichen Kinderzulagen seien an A. an ein noch zu nennendes Konto zu entrichten. In Ziffer 5. lit. a Des Dispositives wie folgt abzuändern: Die Unterhaltszahlungen an B. seien per 1. November 2017 auf Fr. 0.- zu setzen. 2. In Abänderung der Ziffer 10. der mit Ehescheidungsurteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 12.11.2013 (OF.2013.19) genehmigten Scheidungskonvention vom 7. 10. 2013 werden die Kennzahlen per 1. 11. 2017 wie folgt angepasst: