1. 1.1. Die von den Parteien am 28. August 2004 vor dem Zivilstandsamt R. geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 12. November 2013 geschieden (Verfahren OF.2013.19). Hinsichtlich der gemeinsamen Kinder C., geboren am tt.mm.jjjj, sowie D., geboren am tt.mm.jjjj, wurde der gemeinsame Antrag der Parteien genehmigt, dass sie bei der Beklagten leben sollten.