Sodann ergibt sich ein ähnliches Bild bezüglich des Antrags, dass ihm im Rahmen des Kindesunterhalts kein hypothetisches Einkommen anzurechnen sei, da er angeblich vollumfänglich arbeitsunfähig sei. Es ist festzustellen, dass ihm bereits im eigens eingereichten Schreiben vom 24. Januar 2022 von Dr. med. K., das eine vollumfängliche Arbeitsunfähigkeit nachweisen soll, eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 % zugestanden wird (vgl. oben). Der Arzt hat ihn wiederholt auf diesen Umstand aufmerksam gemacht (Berufung, Beilage 14).