Der Gutachter kam zum Schluss, dass E. im Vergleich zu anderen Kindern seines Alters eine Sonderschulbedürftigkeit sowie spezielle und deutlich erhöhte Erziehungsanforderungen aufweise, insbesondere aufgrund einer expressiven und rezeptiven Sprachstörung, eines frühkindlichen Autismus sowie pathologischen Videospielens. Er sei zudem emotional überfordert aufgrund eines Loyalitätskonflikts, wobei er sich zwischen beiden Elternteilen hinund hergerissen fühle. E. brauche Stabilität, Verlässlichkeit, Unterlassung von Dämonisierung des anderen Elternteils und die Förderung der Selbstständigkeit und Autonomieentwicklung.