15. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr für das Dispositiv des vorliegenden Verfahrens von Fr. 3'000.00, der Entscheidgebühr für das Dispositiv der Verfahren SF.2020.27 und SF.2021.24 von je Fr. 1'000.00 den Kosten für die Beweisführung (Gutachten) von Fr. 16'811.00 und den Kosten für die Übersetzung von Fr. 175.00, sowie der Zuschlag für das begründete Urteil von Fr. 1'000.00, insgesamt Fr. 24'786.00, werden den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 12'393.00 auferlegt.